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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

1. Nachstehende Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Firma House of Speakers (Michael Kraft), Schulstr. 44, 35625 Hüttenberg -nachstehend ”Verkäufer” genannt- und ihren -nachstehend ”Käufer”   genannten- Kunden. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen des Käufers sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers wirksam.

2. Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Lieferverträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Der Verkäufer behält sich vor, Konstruktionen und Formen bis zur Lieferung zu ändern.

 

Preise

1. Die Verkaufspreise verstehen sich ausschließlich der Kosten für Verpackung und Transport ab 35428 Langgöns.

2. Bei der Vereinbarung zollfreier Preise hat der Käufer dem Verkäufer die erforderlichen Zolldokumente zu übersenden, Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach oder stellt sich aus anderen Gründen nachträglich heraus, daß die Ware nicht zollfrei eingeführt werden konnte, so haftet gegenüber dem Verkäufer dafür der Käufer bzw. der Aussteller der Zollfreiheitserklärung.

3. Bei der Lieferung ins Ausland (ausserhalb der EU) werden alle Preise und Kosten rein netto berechnet. Bei der Einfuhr in das Bestimmungsland fällige Steuern (z.B. Einfuhrumsatzsteuer) hat der Käufer zu tragen.

 

Zahlungsbedingungen

1. Rechnungen des Verkäufers sind zur Zahlung in bar oder durch spesenfreie Überweisung auf das Konto des Verkäufers bis zum auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum rein netto fällig. Im Verzugsfall schuldet der Käufer dem Verkäufer Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. für den Zeitraum der Verzögerung, es sei denn, der Käufer weist nach, daß dem Verkäufer ein Zinsschaden entweder überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden sei.

2. Wechsel, Zahlungsanweisungen und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung angenommen. Wechsel müssen rediskontfähig sein. Eine Weitergebung oder Prolongation gilt nicht als Erfüllung.

3.Gutschriften über Wechsel oder Schecks gelten stets vorbehaltlich des Geldeingangs. Sie erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.

4.Der Käufer ist nicht berechtigt, gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen des Verkäufers ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche seien unbestritten oder rechtskräfig festgestellt.

5.Im Endkundengeschäft erfolgt Lieferung nur nach Vorkasse wenn nichts anderes vereinbart wurde.

 

Lieferung

1. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um den Zeitraum, während dessen der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus dem jeweiligen oder einem anderen mit dem Verkäufer getätigten Geschäft im Verzug ist. Weitergehende Rechte des Verkäufers aus dem Verzug des Käufers bleiben davon unberührt.

2. Teillieferungen sind zulässig und gemäß dem angegebenen Fälligkeitstermin zu bezahlen. Angelieferte Waren sind, auch wenn sie unwesentliche Anstände aufweisen, vom Käufer abzunehmen.

3. Im Falle des Rücktritts und der Wandlung kann der Käufer nur die Rückvergütung geleisteter Zahlungen verlangen, Schadensersatzansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund, also auch nicht vertraglicher Art - sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhalten des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

4. Unabhängig von den vorstehenden Bestimmungen ist sowohl der Käufer als auch der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt, wenn die vereinbarte Lieferfrist um mehr als 6 Monate  überschritten wird. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall zurückzugewähren. Wegen weitergehender Ansprüche gilt Absatz 3 entsprechend.

5. Nimmt der Käufer die Waren nicht ab, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen berechtigt, vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzten Fall ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl entweder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder eine Schadenspauschale in Höhe von 25% des Kaufpreises zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist nach, daß dem Verkäufer entweder überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringer Schaden entstanden sei.

6. Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, spätestens mit dem Verlassen des Werkes oder Lagerortes, geht die Gefahr auf den Käufer über.

7. Versandweg und Transportmittel sind mangels besonderer Vereinbarung der Wahl des Verkäufers vorbehalten, wobei den Verkäufer insoweit keine Haftung trifft.

 

Eigentumsvorbehalt

1. Alle Kaufgegenstände bleiben bis zur Bezahlung (Wechsel müssen angenommen und eingelöst sein) sämtlicher Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer - ohne Rücksicht auf deren Rechtsgrund und Fälligkeit - Eigentum des Verkäufers, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Der Eigentumsvorbehalt gilt insbesondere auch zur Sicherung aller Forderungen, die im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand stehen (z. B. Forderung aus Instandsetzungen, Ersatzteil- und Zubehörlieferungen) sowie zur Sicherung aller Forderungen des Verkäufers aus Abschlüssen mit anderen, dem Käufer gehörenden oder mit ihm durch Beteiligung verbundenen Unternehmen.

Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung des Verkäufers, die ursprünglich für jeden Abschluß vereinbarten Zahlungsabsprachen sind für die Saldohaftung bestimmend. Die Gefahr des Untergangs, der Abnutzung oder der Beschädigung des Kaufgegenstandes während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes trägt der Käufer.

2. Der Käufer ist zu einer Verarbeitung des gelieferten Kaufgegenstandes im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Soweit durch die Verarbeitung das Eigentum an dem Kaufgegenstand untergeht, überträgt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt zur Sicherung der in Abs. 1 bezeichneten Ansprüche das Eigentum an dem durch die Verarbeitung entstehenden Gegenstand. Der Käufer ist verpflichtet, den durch die Verarbeitung entstehenden Gegenstand für den Käufer unentgeltlich zu verwahren.

3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung des gelieferten Kaufgegenstandes oder des aus der Verarbeitung entstehenden Gegenstandes jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Der Käufer tritt dem Verkäufer schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung aller in Abs. 1 bezeichneten Ansprüche.

4. Der Käufer ist zum Einzug der dem Verkäufer abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange der Verkäufer diese Ermächtigung nicht widerrufen hat. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt. Der Käufer hat auf Verlangen des Verkäufers unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er den Kaufgegenstand veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen.

5. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware oder über die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen ist der Käufer nicht befugt. Er hat dem Verkäufer jede Beeinträchtigung der Rechte an dem im Eigentum des Verkäufers entstehenden Kaufgegenstand unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer hat die Kosten aller Maßnahmen zur Freistellung des dem Verkäufer sicherungsübereigneten Gegenstandes von Rechten Dritter zu tragen.

6. Übersteigt der Wert der dem Verkäufer abgetretenen Forderungen dessen Forderung gegen den Käufer um mehr als 25% , so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.

 

Gewährleistung

1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe eine etwa vereinbarte Beschaffenheit haben bzw. frei von Sachmängeln sind, d.h. dass sie sich für die den Vertrag vorausgesetzten Verwendungen eignen oder sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache und/oder der Ankündigung des Verkäufer erwarten kann.

2. Der Käufer hat die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit oder etwaige Mängel zu überprüfen, dies spätestens innerhalb von einer Woche ab Zugang, und wird im Falle einer Abweichung umgehend eine Mängelanzeige senden. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung umgehend nach Feststellung des versteckten Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist vorzunehmen.

3. Die Dauer der Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Sie beginnt mitdem Zugang der Ware beim Käufer.

4. Im Fall des Mangels kann der Käufer gemäß § 439 BGB nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Der Verkäufer kann im Rahmen des § 439 die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Gelingt im Rahmen einer Reparatur die Beseitigung eines Mangels auch beim zweiten Versuch nicht, so ist der Käufer im Rahmen des § 439 BGB berechtigt, die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen oder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist abgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig und unerheblich ist.

5. Schadenersatzansprüche wegen Mängel der Sachen sind ausgeschlossen, es sei denn, dass der Verkäufer die Mängel arglistig verschwieg oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat oder schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind.

6. Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Überanspruchung entstanden ist. Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate seit Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Anderenfalls steht es dem Verkäufer frei, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergabe keine Sachmängel aufwies.

 

Gerichtsstand, Anwendbares Recht

1. Gerichtsstand ist Wetzlar, sofern

a) der Käufer Kaufmann ist, ohne zu den in § 4 des Handelsgesetzbuches bezeichneten Gewerbetreibenden zu gehören

b) der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist

c) der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach dem Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannten Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes ist

d) Ansprüche im Mahnverfahren geltend gemacht werden.

2. Für alle rechtlichen Beziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Verbindlichkeit des Vertrages

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Daraus, daß der Verkäufer auf die Einhaltung einzelner Vertragsbestimmungen nicht besteht, aus deren Nichteinhaltung keine Folgerungen zieht oder Ansprüche nicht geltend macht, kann nicht abgeleitet werden, daß er insoweit auf seine Rechte und Ansprüche verzichtet.

 

Anforderungen des Fernabsatzgesetzes Internetbestellung/Belehrung gemäß Fernabsatzgesetz

Gemäß den Anforderungen des Fernabsatzgesetzes wird auf folgendes hingewiesen:

1. Ein Kaufvertrag mit dem Verkäufer kommt mit der Bestellung der Ware sowie der Bestätigung der Bestellung zustande. Die Bestätigung muss nicht auf gleiche Weise wie die Bestellung erfolgen. Auch eine telefonische Bestätigung etwa schon in einem ersten Telefongespräch oder eine Bestätigung durch E-Mail reichen aus. Mit der Lieferung an den Kunden gehen diesem die Informationen über seine Rechte nach dem FernAbsG schriftlich oder auf dauerhaftem Datenträger zu.

2. Gegenstand des Kaufvertrages werden die in der Bestätigung aufgeführten Waren, sofern die Bestätigung nicht von der Bestellung abweicht. Weicht die Bestätigung von der Bestellung ab, ist die Bestätigung zum Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages rückzubestätigen. Die Rückbestätigung muss nicht auf die gleiche Weise wie die Bestellung oder die Bestätigung erfolgen. Auf die Notwendigkeit der Rückbestätigung wird in der Bestätigung hingewiesen.

3. Im Falle der Bestellung von Waren wird vor der Bestätigung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise der Endpreis einschließlich Versandkosten, Steuern, sowie sonstiger Preisbestandteile benannt, sowie die näheren Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen.

4. Im Falle der Bestellung von Waren werden vor der Bestätigung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise die Zahlungsart, sowie die Umstände der Erfüllung vereinbart, insbesondere Lieferadresse und Anlieferungsart.

5. Dem Käufer wird, sofern er als Verbraucher gem. § 13 BGB anzusehen ist, ein Widerrufsrecht gem. § 361 a BGB eingeräumt. Darauf wird er vor der Bestätigung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise hingewiesen. Der Besteller kann ohne Angabe von Gründen die gelieferte Ware innerhalb von zwei Wochen ab Empfang auf Kosten des Verkäufers zurücksenden. Ist der Bestellwert der gelieferten Ware kleiner als 40 Euro, sind die Rückversandkosten vom Käufer zu tragen, es sei denn, der Käufer hat falsche oder mangelhafte Ware geliefert bekommen. Die Rücksendung geschieht auf einem mit dem Verkäufer abzustimmenden Transportweg. Das Widerrufsrecht gilt nicht für im Kundenauftrag angefertigte Teile, z.B. Transformatoren. Wird die Ware genutzt und innerhalb der Widerrufsfrist wieder zurückgegeben, hat der Verkäufer einen Anspruch auf Ausgleich des entsprechenden Nutzungswertes. Eine eventuelle Wertminderung wird in Abzug gebracht bei Verschlechterung, Untergang oder anderweitigen Unmöglichkeit der Rückgabe der Ware innerhalb der Widerrufsfrist. Der Käufer hat den Wert oder die Wertminderung der Ware zu ersetzen, sofern er die Verschlechterung, den Untergang bzw. die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten hat.

 

 

 

Copyright © 2005 Michael Kraft
Stand: 21. April  2006